Urheberrechtsdebatte in der Schweiz lanciert

Nach Vorratsdatenspeicherung, Wikileaks und Bundestrojaner scheinen die Anti-ACTA-Demonstrationen nun auch in der Schweiz die Urheberrechtsdebatte lanciert zu haben!

Seit den Anfängen der Piratenbewegung, die unter anderem stark vom Prozess um The Pirate Bay geprägt waren, hat sich die Debatte um das Urheberrecht ständig verfeinert. Waren es anfangs nur eine Gruppe Piraten, welche sich um das Thema kümmerten, denen die grossen Verwertergesellschaften wie die RIAA oder die MPAA entgegenstanden, individualisiert sich die Debatte nun einerseits, findet aber auch Eingang in die Alltagswelt.

Worum geht’s:

  • Das Urheberrecht soll wieder seinem ursprünglichen Zweck dienen: Dem Urheber eines künstlerischen Werkes für eine gewisse Zeit das alleinige Recht einräumen, mit seinem Werk Geld zu verdienen.

Wir fordern hier klar, dass der Urheber 14 Jahre ein Monopol auf die Geldschöpfung aus seinen Werken haben soll. Wir halten es für einen grossen Verlust an unserer Kultur, wenn Werke bis zu 70 Jahren nach dem Tod eines Künstlers noch der Allgemeinheit verschlossen bleiben. Nach 14 Jahren Schutzfrist sollen Werke Allgemeingut werden, sodass jede und jeder damit experimentieren kann und aus den Kunstwerken Kultur werden kann, die man der nächsten Generation ungehindert weitergeben kann.

  • Für private Zwecke muss Datentausch (Filesharing) in beide Richtungen legal sein.

In der heutigen Flut von kreativen Werken ist es schwierig, sich einen Überblick zu verschaffen. Dazu ist es notwendig, dass man privat ungehindert Daten tauschen kann, um diejenigen Künstler und Künstlerinnen zu finden, welche einem zusagen. Nur durch diesen Datentausch ist es möglich, dass eine grosse Vielfalt an unterschiedlichen Stilrichtungen entstehen und zu ihrem Publikum finden können. Filesharing ist kein verlorener Kauf, sondern schafft potentiell exponentiell viele neue Kunden und Fans. Dies womöglich lebenslang!

  • Künstliche Zugangsbeschränkungen wie DRM, Regionalcodes o.ä. sind gesetzlich zu verbieten.

Wenn wir ein gebundenes Buch im Laden kaufen, kann es uns nicht passieren, das nach einiger Zeit der Händler ungefragt in unsere Wohnung eindringt und dieses legal erstandene Werk uns wieder wegnimmt. Genauso darf es nicht sein, dass Firmen, Zwischenhändler oder andere Dritte legal Zugriff auf unsere Rechner, Mobiltelefone oder andere Geräte erhalten, wenn wir ein digitales Medium erwerben. Wir wollen unsere erworbenen Ebooks auf all unseren Geräten lesen können, ohne Angst, dass sie unbemerkt verändert oder gelöscht werden. Genauso wollen wir die DVDs, welche wir im Urlaub in Japan gekauft haben, auch zuhause auf unserem DVD-Spieler anschauen können, ohne gleich diesen in Japan mitkaufen zu müssen.

Dies sind drei der wichtigsten Forderungen in Sachen Urheberrecht, welche momentan diskutiert werden. Einen spannenden, eifrig kommentierten Blogeintrag hat Denis Simonet hier geschrieben.

Es gibt inzwischen auch eine erste Arbeit über das Urheberrecht und die Piratenpartei, zu finden hier.

Wer sich noch einmal eingehend mit unseren Forderungen auseinandersetzen möchte, findet diese in unserem Parteiprogramm oder ausführlicher im zugehörigen Positionspapier.

 

 

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