Piratenpartei Aargau verurteilt Verletzung der Privatsphäre und des Datenschutzes

Am vergangenen Wochenende wurde in Baden in der Tunnelgarage mutwillig eine Schranke demoliert. Der Täter wurde bei dieser Aktion von einer Überwachungskamera gefilmt. Bereits vier Tage nach der Tat hat die Stadtpolizei Baden die Überwachungsbilder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Die Piratenpartei Aargau verurteilt die voreilige Veröffentlichung von Täterbildern aufs schärfste. Eine Fahndung via Internet ist ein gravierender Eingriff in die Privatsphäre und datenschutztrechtlich äusserst heikel. Internetfahndungen dürfen nur zum Einsatz kommen, wenn alle anderen Ermittlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft worden sind. Nach nur vier Tagen ist dies sicher nicht gegeben.

Dieser Fall zeigt erneut, dass Überwachungskameras als Mittel zur Verhinderung von Straftaten untauglich sind. Sie bringen für die Allgemeinheit auch keine Kostenreduktion durch einen Rückgang an Sachbeschädigungen. Wäre dies der Fall, müsste sich das in Steuerreduktionen oder Preissenkungen durch die betroffenen Unternehmen äussern.

Die Piratenpartei Aargau setzt sich für einen absoluten Schutz der gesetzlich garantierten Privatsphäre und die konsequente Einhaltung aller Datenschutzvorschriften, sowohl durch Behörden, als auch durch Privatunternehmen ein.

Die Piratenpartei Aargau wird mit der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz das Gespräch suchen, um Wege zu finden, wie solch schwerwiegende Eingriffe in Zukunft verhindert werden können.

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